Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MONA Reinigung GmbH, Bahnhofstrasse 302, 8623 Wetzikon ZH, für Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen. Stand: August 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der MONA Reinigung GmbH, Bahnhofstrasse 302, 8623 Wetzikon ZH, und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend "Kunde") über die von der MONA Reinigung GmbH tatsächlich angebotenen Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen. Dazu gehören insbesondere Umzugs- und Endreinigung, Privat- und Wohnungsreinigung, regelmässige Unterhaltsreinigung, Büro-, Praxis- und Gewerbereinigung, Fensterreinigung, Grundreinigung, Frühlingsreinigung sowie Hauswartung.
Vertragspartnerin des Kunden ist in allen Fällen die MONA Reinigung GmbH. Die Bezeichnung "MONA" wird ausschliesslich als Marken- und Gestaltungsname verwendet und begründet keine abweichende Vertragspartnerin.
Die AGB gelten gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden ebenso wie gegenüber Geschäftskunden, Verwaltungen, Praxen und Liegenschaftsverwaltungen.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich – beispielsweise in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung – vereinbart wurden. Solche individuellen Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen, soweit die MONA Reinigung GmbH ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss und Offerte
Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website der MONA Reinigung GmbH stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Anfrage.
Der Kunde kann eine Anfrage über den Offerten-Assistenten auf der Website, telefonisch, per E-Mail oder über einen anderen angebotenen Kontaktweg stellen. Eine solche Anfrage ist unverbindlich und begründet für sich allein noch keinen Vertrag und keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin.
Die MONA Reinigung GmbH prüft die Anfrage und meldet sich beim Kunden. Soweit für eine seriöse Beurteilung notwendig, kann sie zusätzliche Angaben, Fotos, Pläne oder eine Besichtigung des Objekts vorschlagen. Eine Besichtigung erfolgt nur nach vorgängiger Vereinbarung.
Gestützt darauf erstellt die MONA Reinigung GmbH eine Offerte. Die Offerte ist kostenlos und unverbindlich und richtet sich nach den vom Kunden gemachten Angaben.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte annimmt und die MONA Reinigung GmbH den Auftrag bestätigt oder mit der Ausführung beginnt. Massgebend für den Vertragsinhalt sind die angenommene Offerte und eine allfällige Auftragsbestätigung.
Die Gültigkeitsdauer einer Offerte ergibt sich aus der jeweiligen Offerte. Enthält die Offerte keine Angabe dazu, ist die MONA Reinigung GmbH nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht mehr an sie gebunden, insbesondere wenn sich die Grundlagen der Offerte wesentlich verändert haben.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich abschliessend aus der vereinbarten Offerte und einer allfälligen Auftragsbestätigung.
Für die Bestimmung des Leistungsumfangs sind insbesondere massgebend:
- die vereinbarte Reinigungsart
- das Objekt und dessen Nutzung
- die Objektgrösse beziehungsweise Fläche und Zimmerzahl
- der Zustand und der Verschmutzungsgrad
- die vereinbarten Zusatzleistungen
- die Zugänglichkeit des Objekts
Leistungen, die in der Offerte nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil. Wünscht der Kunde zusätzliche Arbeiten, können diese separat offeriert und – sofern der Kunde sie beauftragt – separat in Rechnung gestellt werden.
Allgemeine Beschreibungen auf der Website dienen der Orientierung und ersetzen die individuelle Vereinbarung nicht.
4. Angaben des Kunden
Eine zuverlässige Offerte setzt zutreffende Angaben voraus. Der Kunde macht die für die Offertstellung relevanten Angaben deshalb möglichst vollständig und wahrheitsgetreu.
Dazu gehören insbesondere:
- Objektart und Nutzung
- Objektgrösse, Fläche, Anzahl Zimmer, Bäder und WC
- Zustand und Verschmutzungsgrad
- besondere Materialien und empfindliche Oberflächen
- Zugänglichkeit, Lift und Parkmöglichkeiten
- gewünschte Zusatzleistungen
- bekannte besondere Gefahren oder Risiken im Objekt
- erforderliche Schlüssel- oder Zutrittsinformationen
Weichen die tatsächlichen Verhältnisse erheblich von den Angaben des Kunden ab, informiert die MONA Reinigung GmbH den Kunden möglichst vor oder spätestens bei Beginn der Arbeiten. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall das weitere Vorgehen, beispielsweise eine Anpassung des Leistungsumfangs, eine Anpassung der Offerte oder eine Terminverschiebung. Zusatzaufwand wird nach Möglichkeit vorab abgestimmt und nur nach Beauftragung durch den Kunden ausgeführt und verrechnet; die Einzelheiten richten sich nach Ziffer 15. Eine automatische Straf- oder Pauschalgebühr für unzutreffende Angaben besteht nicht.
5. Termine, Zutritt, Strom und Wasser
Termine werden individuell vereinbart. Die MONA Reinigung GmbH plant die Reinigung nach Möglichkeit passend zum gewünschten Zeitraum des Kunden.
Der Kunde stellt der MONA Reinigung GmbH zum vereinbarten Termin zur Verfügung, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich ist:
- ungehinderten Zugang zum Objekt und zu den zu reinigenden Räumen
- eine funktionsfähige Stromversorgung
- Wasser
- die notwendigen Zutrittsinformationen
- die vereinbarten Schlüssel, Badges oder Codes
Kann die Leistung wegen fehlender Voraussetzungen nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erbracht werden, informieren sich die Parteien unverzüglich gegenseitig und vereinbaren nach Möglichkeit einen Ersatztermin. Die Folgen richten sich nach Ziffer 15 (Zusatzaufwand) beziehungsweise nach Ziffer 18 (Stornierung und Terminverschiebung).
Verzögerungen, die die MONA Reinigung GmbH nicht zu vertreten hat, berechtigen den Kunden nicht ohne Weiteres zur Verweigerung der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.
6. Schlüssel, Badges und Codes
Die Schlüsselübergabe kann individuell vereinbart werden. Überlässt der Kunde der MONA Reinigung GmbH Schlüssel, Badges, Zugangskarten, Codes oder andere Zutrittsmittel, werden diese sorgfältig aufbewahrt und ausschliesslich zweckgebunden für die Erfüllung des vereinbarten Auftrags verwendet.
Die Übergabe und die Rückgabe von Zutrittsmitteln werden zwischen den Parteien vereinbart. Nach Beendigung des Auftrags gibt die MONA Reinigung GmbH physische Zutrittsmittel zurück, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ebenso jederzeit auf Verlangen des Kunden.
Zutrittscodes behandelt die MONA Reinigung GmbH vertraulich und gibt sie nicht an unbeteiligte Dritte weiter.
Geht ein überlassenes Zutrittsmittel verloren oder wird es beschädigt, informiert die MONA Reinigung GmbH den Kunden unverzüglich. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach Ziffer 10 dieser AGB.
7. Ausführung der Reinigungsleistung
Die MONA Reinigung GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht, sorgfältig und mit der branchenüblichen Sorgfalt.
Je nach Auftragsart können sich Umfang, Vorgehen und Dauer unterscheiden. Angeboten werden insbesondere:
- Privat- und Wohnungsreinigung
- regelmässige Unterhaltsreinigung
- Büro-, Praxis- und Gewerbereinigung
- Umzugs- und Endreinigung
- Fensterreinigung
- Grundreinigung und Frühlingsreinigung
- Hauswartung
Geschuldet ist die sorgfältige Ausführung der vereinbarten Arbeiten. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Bereits vorhandene Schäden, Abnutzungserscheinungen, Verfärbungen oder Beschädigungen an Oberflächen, Materialien oder Einrichtungen können durch eine Reinigung nicht immer vollständig behoben werden. Erkennt die MONA Reinigung GmbH vor oder während der Arbeiten, dass ein vereinbartes Ergebnis aus solchen Gründen nicht erreichbar ist, informiert sie den Kunden.
8. Umzugs- und Endreinigung, Abnahme und Abgabegarantie
Bei Umzugs- und Endreinigungen richtet sich der Leistungsumfang nach der vereinbarten Offerte. Diese hält insbesondere fest, welche Bereiche – beispielsweise Küche, Bad und WC, Fenster und Rahmen, Böden und Oberflächen, Schränke innen und aussen, Keller, Balkon, Garage oder Storen – Bestandteil des Auftrags sind.
Eine Abgabegarantie ist nicht automatisch Bestandteil jedes Auftrags. Die MONA Reinigung GmbH bietet eine Abgabegarantie auf Wunsch beziehungsweise auf Anfrage an. Sie gilt ausschliesslich dann, wenn sie in der Offerte, in der Auftragsbestätigung oder in einer anderen schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurde.
Ist eine Abgabegarantie ausdrücklich vereinbart, gilt Folgendes:
- Massgebend ist der in der Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung vereinbarte Leistungsumfang.
- Der Kunde informiert die MONA Reinigung GmbH zeitnah und nachvollziehbar über die reinigungsbezogene Beanstandung, nach Möglichkeit unter Angabe des Abnahmeprotokolls.
- Die MONA Reinigung GmbH erhält bei berechtigten reinigungsbezogenen Beanstandungen grundsätzlich zuerst Gelegenheit zur Nachreinigung.
- Die Nachreinigung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.
- Der Kunde ermöglicht den für die Nachreinigung erforderlichen Zugang zum Objekt.
Nicht von der Abgabegarantie umfasst sind Sachverhalte, die keinen Reinigungsmangel darstellen, insbesondere Schäden, Abnutzung und Verschleiss, bauliche Mängel sowie Leistungen, die nicht Bestandteil der vereinbarten Offerte waren. Solche Arbeiten können separat offeriert werden.
Ist eine Abnahme durch die Vermieterschaft, die Verwaltung oder eine andere Drittperson vorgesehen, teilt der Kunde den Abnahmetermin so früh wie möglich mit, damit die Arbeiten rechtzeitig vor der Abnahme ausgeführt werden können.
9. Mängel und Nachbesserung
Der Kunde prüft die erbrachten Leistungen nach Möglichkeit zeitnah und meldet erkennbare Mängel möglichst rasch und nachvollziehbar, damit eine Nachbesserung noch sinnvoll möglich ist. Die Meldung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Bei einer berechtigten Beanstandung hat die MONA Reinigung GmbH grundsätzlich zunächst das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Der Kunde ermöglicht hierzu den erforderlichen Zutritt.
Gelingt die Nachbesserung innert angemessener Frist nicht, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Die gesetzlichen Rüge- und Verjährungsfristen bleiben vorbehalten. Diese AGB verkürzen die gesetzlichen Rechte des Kunden nicht und führen keine kürzere Ausschlussfrist ein.
10. Schäden, Haftung und Betriebshaftpflicht
Der Kunde informiert die MONA Reinigung GmbH vor Beginn der Arbeiten über besonders empfindliche Gegenstände, empfindliche oder heikle Oberflächen, Spezialmaterialien sowie über bekannte Vorschäden und besondere Risiken. Solche Hinweise ermöglichen die Wahl eines geeigneten Vorgehens.
Entsteht während der Ausführung ein Schaden, meldet ihn die feststellende Partei der anderen Partei so rasch wie möglich, damit der Sachverhalt geklärt und der Schaden dokumentiert werden kann.
Die MONA Reinigung GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bestand und Umfang der Versicherungsdeckung ersetzen die nachfolgende Haftungsregelung nicht und begründen für sich allein keinen eigenständigen Anspruch des Kunden gegenüber der Versicherung.
Die MONA Reinigung GmbH haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen. Ebenso wenig ausgeschlossen wird die Haftung in den Fällen, in denen ein Ausschluss gesetzlich unzulässig ist.
Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen auf den unmittelbaren Schaden beschränkt; indirekte Schäden und Folgeschäden sind in diesem Rahmen ausgeschlossen.
Nicht als Schaden gelten Veränderungen, die auf bereits vorhandene Vorschäden, auf normale Abnutzung oder auf die Beschaffenheit des gereinigten Materials zurückzuführen sind, sofern die gebotene Sorgfalt eingehalten wurde. Hat der Kunde bekannte Risiken, empfindliche Oberflächen oder Spezialmaterialien trotz Kenntnis nicht mitgeteilt, wird dies bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit angemessen berücksichtigt.
11. Wertgegenstände
Die MONA Reinigung GmbH empfiehlt dem Kunden, besonders wertvolle, persönliche oder empfindliche Gegenstände – beispielsweise Schmuck, Bargeld, Dokumente, Kunstgegenstände oder empfindliche Elektronik – vor Beginn der Arbeiten geeignet zu sichern oder ausdrücklich darauf hinzuweisen.
Diese Empfehlung dient der Schadensvermeidung. Sie führt für sich allein nicht zu einem Haftungsausschluss; die Haftung richtet sich nach Ziffer 10 und nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12. Reinigungsmittel und Geräte
Die MONA Reinigung GmbH stellt grundsätzlich die für die vereinbarte Standardreinigung üblichen Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte zur Verfügung, sofern in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
Spezialmittel, Spezialmaschinen oder besondere Zusatzleistungen sind darin nicht enthalten. Sie können nach vorheriger Vereinbarung mit dem Kunden eingesetzt und zusätzlich verrechnet werden. Der Umfang und die Kosten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung beziehungsweise Offerte.
Wünscht der Kunde die Verwendung bestimmter Produkte oder ist deren Verwendung aufgrund der Materialien im Objekt erforderlich, teilt er dies vor Beginn der Arbeiten mit.
Stellt der Kunde Reinigungsmittel oder Geräte zur Verfügung, stellt er sicher, dass diese für den vorgesehenen Einsatz geeignet und betriebssicher sind.
13. Mitwirkungspflichten des Kunden
Damit die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäss erbracht werden können, wirkt der Kunde in zumutbarem Umfang mit. Dazu gehört insbesondere:
- den vereinbarten Zutritt zum Objekt zu ermöglichen
- Strom und Wasser gemäss Ziffer 5 bereitzustellen, soweit erforderlich
- über bekannte Gefahren und Risiken zu informieren
- auf Besonderheiten des Objekts und empfindliche Materialien hinzuweisen
- die für die Ausführung erforderlichen Informationen bereitzustellen
- vereinbarte Vorbereitungen rechtzeitig zu treffen
- eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen während der Ausführung sicherzustellen
Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird die Ausführung dadurch erschwert oder verunmöglicht, informiert die MONA Reinigung GmbH den Kunden und die Parteien vereinbaren das weitere Vorgehen.
14. Preise und Mehrwertsteuer
Der Preis richtet sich nach der individuellen Offerte und einer allfälligen Auftragsbestätigung. Die MONA Reinigung GmbH erstellt Offerten individuell, weil der Aufwand von Reinigungsart, Objektgrösse, Zustand, Aufwand und gewünschten Zusatzleistungen abhängt.
Die Erstellung der Offerte ist kostenlos und unverbindlich.
Soweit Preise ausdrücklich veröffentlicht werden, gelten diese im dort umschriebenen Rahmen.
Die MONA Reinigung GmbH ist mehrwertsteuerpflichtig (UID/MWST-Nr. CHE-479.839.571 MWST). Ob ein Preis inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer verstanden wird, ergibt sich aus der jeweiligen Offerte beziehungsweise Rechnung.
15. Zusatzaufwand
Zeigt sich bei der Ausführung ein erheblicher Mehraufwand, der bei der Offertstellung nicht erkennbar war oder auf unzutreffende Angaben des Kunden zurückgeht, informiert die MONA Reinigung GmbH den Kunden so rasch wie möglich.
Zusatzarbeiten werden nach Möglichkeit vorgängig mit dem Kunden abgesprochen und entsprechend offeriert. Sie werden nur ausgeführt und verrechnet, wenn der Kunde sie beauftragt. Eine automatische Straf- oder Pauschalgebühr besteht nicht.
Ist eine vorgängige Absprache ausnahmsweise nicht möglich, beschränkt sich die MONA Reinigung GmbH auf die Arbeiten, die zur ordnungsgemässen Erfüllung des Auftrags notwendig sind, und informiert den Kunden unverzüglich.
Kann keine Einigung über den Mehraufwand erzielt werden, können die Parteien den Leistungsumfang anpassen oder den Auftrag im gegenseitigen Einvernehmen auf den vereinbarten Umfang beschränken. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
16. Rechnungsstellung und Zahlung
Die MONA Reinigung GmbH stellt die erbrachten Leistungen nach Abschluss des Auftrags oder gemäss der individuellen Vereinbarung in Rechnung. Bei wiederkehrenden Leistungen kann eine periodische Rechnungsstellung vereinbart werden.
Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Wurde im Einzelfall eine abweichende Zahlungsbedingung schriftlich vereinbart – beispielsweise eine Vorauszahlung, eine Akontozahlung oder eine andere Zahlungsfrist –, geht diese individuelle Vereinbarung dieser Ziffer vor.
Die zulässigen Zahlungsarten ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung beziehungsweise aus der Vereinbarung zwischen den Parteien.
Beanstandungen zu einer Rechnung meldet der Kunde möglichst innert angemessener Frist nach Erhalt, damit sie geprüft werden können.
17. Zahlungsverzug
Bezahlt der Kunde eine fällige Rechnung nicht innert der vereinbarten Frist, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts über den Verzug.
Die MONA Reinigung GmbH wird den Kunden in der Regel zunächst an die offene Zahlung erinnern und eine angemessene Nachfrist ansetzen.
Ab Eintritt des Verzugs ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet.
Weitere Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere Betreibungs- und Inkassokosten, können nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit geltend gemacht werden, als sie tatsächlich angefallen und rechtlich geschuldet sind. Pauschale Mahn- oder Bearbeitungsgebühren werden nicht erhoben.
18. Stornierung und Terminverschiebung
Termine sind für beide Parteien verbindlich. Kann ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden, informiert die betroffene Partei die andere so früh wie möglich, damit gemeinsam ein Ersatztermin gefunden werden kann. Die MONA Reinigung GmbH bemüht sich, Terminverschiebungen im Rahmen der verfügbaren Kapazität entgegenzukommen.
Für die Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Kunden gilt, gemessen am vereinbarten Termin:
- Bis spätestens 48 Stunden vorher: kostenlose Stornierung oder Terminverschiebung.
- Zwischen 48 und 24 Stunden vorher: es können bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes verrechnet werden.
- Weniger als 24 Stunden vorher: es können bis zu 100 % des vereinbarten Auftragswertes verrechnet werden.
Dasselbe gilt grundsätzlich, wenn die MONA Reinigung GmbH zum vereinbarten Termin erscheint, die Leistung aber wegen eines vom Kunden zu vertretenden fehlenden Zugangs oder wegen fehlender Voraussetzungen gemäss Ziffer 5 nicht ausführen kann.
Diese Ansätze sind Höchstwerte und keine automatische Pauschale. Angerechnet werden ersparte Aufwendungen sowie ein Betrag, den die MONA Reinigung GmbH durch anderweitige Verwendung des reservierten Zeitfensters tatsächlich erzielt oder zumutbar hätte erzielen können. Besondere Umstände des Einzelfalls – etwa Krankheit, Unfall oder andere unverschuldete Verhinderung – werden angemessen berücksichtigt. Ereignisse nach Ziffer 19 (höhere Gewalt) lösen keine Stornokosten aus.
Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
Für längerfristige Unterhalts- und Dauerverträge gehen die individuell vereinbarten Kündigungs- und Vertragsbedingungen dieser Ziffer vor.
19. Verhinderung und höhere Gewalt
Kann eine Partei ihre Verpflichtungen wegen Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs vorübergehend nicht erfüllen – beispielsweise wegen Naturereignissen, behördlicher Anordnungen, Unterbruch der Energie- oder Wasserversorgung oder unverschuldeter Unzugänglichkeit des Objekts –, informiert sie die andere Partei unverzüglich.
Die betroffenen Verpflichtungen ruhen für die Dauer des Ereignisses. Die Parteien vereinbaren nach Möglichkeit einen Ersatztermin. Stornokosten nach Ziffer 18 fallen in diesen Fällen nicht an.
Dauert das Ereignis so lange an, dass eine Ausführung für eine Partei nicht mehr zumutbar ist, kann diese vom betroffenen Auftrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nur nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
20. Mitarbeitende und Hilfspersonen
Die MONA Reinigung GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen durch ihr Team. Sie ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Hilfspersonen beizuziehen, soweit dies für die ordnungsgemässe Ausführung sachgerecht ist.
Für das Verhalten beigezogener Hilfspersonen haftet die MONA Reinigung GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeitende der MONA Reinigung GmbH während der Vertragsdauer und während sechs Monaten nach deren Ende nicht ohne vorgängige Absprache direkt für gleichartige Leistungen abzuwerben.
21. Datenschutz
Die MONA Reinigung GmbH bearbeitet Personendaten im Rahmen der Auftragsabwicklung und im Zusammenhang mit der Website nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Welche Daten bearbeitet werden, zu welchen Zwecken dies geschieht und welche Rechte dem Kunden zustehen, ist ausschliesslich in der Datenschutzerklärung geregelt: https://mona-reinigung.ch/datenschutz
22. Geistiges Eigentum
Offerten, Kalkulationen, Konzepte, Leistungsbeschriebe und weitere von der MONA Reinigung GmbH erstellte Unterlagen bleiben deren geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke als die Beurteilung des Angebots verwendet werden.
Die Inhalte der Website, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken und Gestaltungselemente, sind urheberrechtlich geschützt. Einzelheiten dazu finden sich im Impressum: https://mona-reinigung.ch/impressum
23. Salvatorische Regelung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Die Parteien werden sich bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
24. Änderungen dieser AGB
Die MONA Reinigung GmbH kann diese AGB jederzeit ändern. Massgebend für einen Vertrag ist die Fassung, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.
Geänderte AGB gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge.
Bei Dauerschuldverhältnissen wie regelmässigen Unterhaltsreinigungen werden Änderungen der AGB vorgängig mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall nach den vereinbarten beziehungsweise gesetzlichen Bestimmungen kündigen, wenn er die geänderten AGB nicht annehmen möchte.
25. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der MONA Reinigung GmbH und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und internationaler Übereinkommen über den Warenkauf.
26. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, Wetzikon ZH als Gerichtsstand vereinbart.
Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände ausdrücklich vorbehalten; sie werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Vor der Einleitung rechtlicher Schritte suchen die Parteien nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung.
27. Version
Stand: August 2026
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